Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nach Corona-Verordnung

Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 5. Mai 2022)

(3) Für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten die folgenden Vorgaben:

  1. Ab dem 30. April entfällt in Hamburg die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Der Senat empfiehlt insbesondere Personen, die besonders gefährdet sind, bei längerem persönlichem Kontakt in Innenräumen, zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske zu tragen.

    In öffentlichen Verkehrsmitteln muss bundesweit weiter eine Maske getragen werden. Hierbei gilt in Hamburg der FFP2-Standard.

    Darüber hinaus entfallen ab dem 30. April die Zugangskontrollen („3G“ bzw. „2G“), soweit sie nicht ohnehin bereits entfallen sind. Auch der zuletzt noch erforderliche Nachweis über Impfung sowie Test oder Booster (2G-plus-Zugangsmodell) bei sog. Tanzlustbarkeiten entfällt damit.

 

So sind für die Durchführung des wirtschaftsforum-h2.de/2022 für alle Teilnehmern/innen folgende, grundsätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

Teilnahme beim Kongress:

  • Registrierung der Teilnehmer/innen
  • Das tragen einer Mund-Nase Bedeckung auf freiwilliger Basis
  • Es gilt 2G. Es ist somit ein
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) müssen leider der Veranstaltung fernbleiben.
  • Handhygiene
    durch Nutzung von VAH-gelistetem Desinfektionsmittel aus den bereitgestellten Spendern sowie weiteren bereitgestellten Maßnahmen, wie Seife und ggf. Einweghandschuhe.