Notwendige Schritte für den Erfolg der Nationalen Wasserstoffstrategie

Die Bundesregierung legt mit dem Aktionsplan zur NWS die Grundlagen für private Investitionen in die wirtschaftliche und nachhaltige Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff. Damit kann auch ein Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und der Wiederbelebung der deutschen und europäischen Wirtschaft geleistet werden. Dafür wird die Bundesregierung für die folgenden Bereiche verschiedene Maßnahmen in einer ersten Phase des Markthochlaufs bis 2023 umsetzen. Die dargestellten Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ressorts und werden von diesen im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanansätze finanziert. Im Rahmen der ressortübergreifenden Aus-gestaltung der NWS wird jedoch stark auf eine systemische Betrachtung geachtet. Das heißt: Angebot, Versorgung und Nachfrage werden immer zusammenhängend betrachtet.

Wasserstoff: Ziele und Ambitionen

Mit der NWS schafft die Bundesregierung einen kohärenten Handlungsrahmen für die künftige Erzeugung, den Transport, die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff und damit für entsprechende Innovationen und Investitionen. Sie definiert die Schritte, die notwendig sind, um zur Erreichung der Klimaziele beizutragen, neue Wertschöpfungsketten für die deutsche Wirtschaft zu schaffen und die internationale energiepolitische Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund verfolgt die NWS insbesondere folgende Ziele:

Wasserstoff: Potenzial erkennen, Chancen nutzen

Eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung ist für unser Leben essenziell. Dafür legt die Energiewende mit unseren Anstrengungen und Erfolgen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und im Bereich Energieeffizienz die Grundlage. Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für das Erreichen der Klimaziele 2030 geschaffen. Sie verfolgt dabei langfristig das Ziel der Klimaneutralität im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad zu halten und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Deutschland hat sich zudem gemeinsam mit den Staaten der Europäischen Union zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität in 2050 bekannt. Dies bedeutet nach den Beschlüssen zum Kohleausstieg, dass insbesondere auch die sehr schwer zu vermindernden Emissionen, wie beispielsweise prozessbedingte Treibhausgase aus der Industrie, möglichst vermieden werden müssen.